Im September 2020 wurde laut Medienberichten eine Handlungsanleitung für Personenstandsfragen, insb. zum Geschlechtseinträgen fertiggestellt. Die Handlungsanleitung ist aber weder auf der Webseite des BMI noch im RIS abrufbar. Dennoch betrifft sie einen größeren Personenkreis in Österreich daher haben wir nach dem Auskunftspflichtgesetz eine Anfrage an das Innenministerium gestellt.
Die Anfrage wurde in Kooperation mit der Piratenpartei Österreichs eingebracht, da wir dann als Social Watchdog für LGBTQIAP+ Rechte im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6 agieren und die Beantwortung der Anfrage nicht so leicht abgelehnt werden kann, wie das bei einer Privatperson der Fall wäre.